Schulanfang


Informationen rund um Schulanmeldung, Vorschuljahr und Einschulung


Schulpflicht


In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.


Schulanmeldung und Sprachstandsfeststellung


Die Schulanmeldung findet bereits anderthalb Jahre vor der eigentlichen Einschulung statt. Dieser frühe Termin ist erforderlich, weil wir den Sprachstand aller künftigen Schülerinnen und Schüler ermitteln müssen, um gegebenenfalls Sprachförderkurse (Vorlaufkurs) vor Schulbeginn anbieten zu können. Bringen Sie deshalb Ihr Kind mit zum Anmeldegespräch. Außerdem wird die Geburtsurkunde Ihres Kindes und ein Nachweis über den Masernschutz (z.B. Impfausweis) benötigt.

Bei der Anmeldung sprechen Sie mit der Schulleitung und füllen die Anmeldeformulare aus. Dabei wird noch keine Schulfähigkeit festgestellt, sondern nur darauf geachtet, ob Ihr Kind über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt. Falls hier ein Förderbedarf besteht, wird Ihr Kind in dem Jahr vor der Einschulung den Vorlaufkurs besuchen.


Änderungen nach der Anmeldung


Der Zeitraum bis zur Einschulung ist lang. Sollten sich bei Ihnen Änderungen ergeben, informieren Sie uns bitte darüber (z.B. bei Umzug neue Adresse, Telefonnummer etc.).

Vorzeitige Einschulung


Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Sollten Sie eine vorzeitige Einschulung für Ihr Kind in Erwägung ziehen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Januar/Februar des Vorjahres der Einschulung im Sekretariat der Schule und vereinbaren Sie einen Anmeldetermin. Eine vorzeitige Einschulung muss schriftlich beantragt werden. Sie können den Antrag aber jederzeit schriftlich widerrufen, erst nach dem Tag der Einschulung ist Ihr Kind unwiderruflich schulpflichtig.

Angemeldete "Kann-Kinder" durchlaufen dasselbe Einschulungsprozedere wie Pflichtkinder. Eine Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt der Schulleitung und wird frühestens im März/April im Jahr der Einschulung getroffen werden.

Elternabend zum Vorschuljahr in der Kindertagesstätte


Zu Beginn des Vorschuljahres findet ein Elternabend in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt. In der Regel nimmt auch ein Schulleiter der Solmser Grundschulen teil und informiert über das Vorschuljahr aus schulischer Sicht und gibt Informationen und Hinweise zur Schulfähigkeit. 

 



Schulärztliche Untersuchung


Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit. An der schulärztlichen Untersuchung müssen alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, teilnehmen.

Austausch mit den Kindergärten


Zwischenzeitlich sollten Sie auch ein Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern Ihres Kindes suchen. Auch die Schule spricht - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit der Kindertagesstätte über Ihr Kind.

 

Kennenlerntag in der Schule


Im Frühjahr kommt Ihr Kind mit den anderen Kindern aus dem Kindergarten, die eingeschult werden sollen, zum Kennenlerntag zu uns an die Schule. Die Kinder verbringen in kleinen Gruppen begleitet von jeweils zwei Lehrkräften den Vormittag in den Schulklassen. In einer ruhigen und spielerischen Atmosphäre bearbeiten sie gemeinsam verschiedene kleine Aufgaben.

Dabei wird unter anderem beobachtet,

  • wie das Kind Sprache versteht und anwendet,
  • wie es sich konzentrieren und Aufgaben bearbeiten kann,
  • wie es mit anderen Kindern zusammenarbeitet,
  • sowie grundlegende Fähigkeiten wie Wahrnehmung, Feinmotorik und erstes Mengen- oder Zahlenverständnis.


Es handelt sich nicht um eine Prüfung, die bestanden werden muss. Vielmehr soll festgestellt werden, welche Stärken das Kind bereits mitbringt und ob es in bestimmten Bereichen vor dem Schuleintritt noch Unterstützung benötigt. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Kennenlerntag meldet sich eine Lehrkraft bei Ihnen, um Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Eventuell wird dann auch ein weiteres Beratungsgespräch vereinbart.


Zurückstellung vom Schulbesuch


Unter bestimmten Voraussetzungen kann ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Das bedeutet, dass die Einschulung um ein Jahr verschoben wird.

Eine Zurückstellung kommt infrage, wenn ein Kind zum Zeitpunkt der Einschulung in seiner Entwicklung noch nicht so weit ist, dass es den Anforderungen der Schule voraussichtlich gut folgen kann. Dabei können zum Beispiel die sprachliche, körperliche, soziale oder emotionale Entwicklung berücksichtigt werden.

Die Entscheidung wird nicht allein aufgrund der Schuleingangsuntersuchung getroffen. Vielmehr fließen verschiedene Informationen ein, zum Beispiel:

  • die Ergebnisse des Kennenlerntages,
  • die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung
  • die Einschätzung der Kindertagesstätte,
  • Gespräche mit den Eltern,
  • sowie gegebenenfalls ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen.


Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung nach Prüfung aller vorliegenden Informationen.


Eine Zurückstellung ist keine Bewertung der Fähigkeiten eines Kindes und kein Nachteil. Sie soll dem Kind vielmehr zusätzliche Zeit geben, sich in seinem eigenen Tempo weiterzuentwickeln und anschließend mit guten Voraussetzungen in die Schule zu starten.

Informationselternabend


Im Juni/Juli findet dann der Informationselternabend zur Einschulung statt. Sie erhalten Informationen zur Klasseneinteilung, zu Einschulungsgottesdienst und Einschulungsfeier, zum Ganztag, zum sicheren Schulweg und benötigten Materialien für den Schulstart.

Erster Schultag


Der nächste Termin ist dann die Einschulung am Dienstag nach den Sommerferien. Diesen Tag wollen wir mit Eltern und Kindern feiern.

Über die genauen Zeiten der Einschulungsfeier und des Einschulungsgottesdienstes werden Sie per Brief informiert.

Im Anschluss an die Einschulungsfeier findet für Ihr Kind die erste Unterrichtsstunde gemeinsam mit der Klassenlehrkraft statt. In dieser Zeit warten Sie bei Kaffee und Kuchen in der Aula auf Ihr Kind.